Die EU versteht sich als Gemeinschaft von Staaten, die Menschen auf der Flucht helfen will. Sie hat sich in der Grundrechtecharta der EU und anderen Verträgen dazu verpflichtet, die Genfer Flüchtlingskonvention einzuhalten. Das bedeutet, dass Menschen, die als Flüchtlinge in Not sind, nicht einfach zurückgewiesen werden.
Aus der Vergangenheit gelernt
Als in den Jahren 2015 und 2016 mehr als 2 Millionen Menschen nach Europa flüchteten, war die EU darauf nicht gut vorbereitet. Es gab Streit zwischen den Staaten darüber, welche Länder die geflüchteten Menschen aufnehmen würden. Es wurde auch deutlich, dass die EU ihre Außengrenzen besser kontrollieren musste. Inzwischen überwacht die europäische Grenz- und Küstenwache Frontex die Außengrenzen der EU. Seit 2017 werden alle Menschen, die aus anderen Ländern in die EU einreisen, kontrolliert. Besondere Regeln gelten für Menschen, die aus der Ukraine vor dem Krieg geflohen sind.
Nach schwierigen Verhandlungen haben sich alle Mitgliedsstaaten der EU darauf geeinigt, dass es einheitliche Regeln zum Umgang mit geflüchteten Menschen geben soll. Grenzkontrollen werden strikt durchgeführt. Wer in die EU einreisen will, wird registriert. Das heißt seine persönlichen Daten werden erfasst. Diejenigen Menschen, die vermutlich keinen Anspruch darauf haben, in einem europäischen Staat auf Dauer zu leben, sollen schneller als bisher zurückgewiesen und abgeschoben werden.
Bekämpfung der Fluchtursachen
Die EU will nicht nur die Einreise nach Europa kontrollieren, sondern auch die Fluchtursachen bekämpfen. Ein Ansatz ist dabei, Unternehmen finanziell zu unterstützen, in einigen Staaten Afrikas und Nachbarstaaten der EU Geld zu investieren, damit dort Arbeitsplätze geschaffen werden können. Das soll dazu beitragen, dass sich stabile politische Verhältnisse in den Ländern entwickeln und die Menschen dann auch in ihrer Heimat leben und arbeiten können.