Die Mitgliedsländer der Europäischen Union haben ein gemeinsames Parlament: das Europäische Parlament. Es wird auch „Europaparlament“ genannt.
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Die „Römischen Verträge“
Im März 1957 sind die „Römischen Verträge“ entstanden. Diese Verträge wurden in Rom unterzeichnet und sind dadurch zu ihrem Namen gekommen. In den „Römischen Verträgen“ haben die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft festgelegt, wie sie sich in Zukunft organisieren wollen. Ein Schritt war die Gründung eines europäischen Parlaments.
Das „Europäische Parlament“
An der ersten „Europäischen Parlamentarischen Versammlung“ am 19. März 1958 nahmen 142 Abgeordnete teil, also fast doppelt so viele wie bei den „Versammlungen“ zuvor. 1962 entschied man sich dafür, fortan vom „Europäischen Parlament“ zu sprechen. 1979 wurden das erste Mal die Abgeordneten von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft gewählt.