Lexikon
In einer Aktiengesellschaft, die man auch AG nennt, schließen sich Leute zusammen, die gemeinsam Geschäfte machen oder ein Unternehmen gründen wollen. Für die Gründung einer AG gibt es Rechtsvorschriften.
Das Besondere an einer Aktiengesellschaft ist, dass sie Aktien, also Anteilscheine an ihrer Gesellschaft, zum Kauf beispielsweise an der Börse anbieten kann.
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