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Mittwoch, 14. August
Deutschland erhält die erste demokratische Verfassung, 1919

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In diesem Gebäude, dem Deutschen Nationaltheater in Weimar, tagte 1919 die Deutsche Nationalversammlung.

In diesem Gebäude, dem Deutschen Nationaltheater in Weimar, tagte 1919 die Deutsche Nationalversammlung.

Parlamentarische Demokratie für Deutschland mit der Weimarer Verfassung

Heute vor 105 Jahren, am 14. August 1919, bekam Deutschland seine erste demokratische Verfassung. Die so genannte Weimarer Verfassung trat in Kraft. Mit dieser Verfassung wurde Deutschland zu einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Nicht einmal ein Jahr, nachdem der letzte Kaiser aus dem Land geflüchtet war, konnten die Deutschen jetzt selbst in freien Wahlen über die Politik ihres Landes entscheiden.

Warum „Weimarer Verfassung“?

Ein halbes Jahr hatte die Verfassunggebende Versammlung der deutschen Nationen in Weimar im Deutschen Nationaltheater über die Verfassung beraten. Die Wahl des Versammlungsortes war auf Weimar gefallen, weil es in der Hauptstadt Berlin zu unsicher war. Im Januar 1919 hatte es dort einen bewaffneten Aufstand gegen die Regierung und blutige Kämpfe zwischen Unterstützern und Gegnern der Demokratie gegeben. In Weimar konnten die Politiker in Ruhe beraten. Von der Verfassung bekam auch die Republik ihren Namen: die Weimarer Republik.

Das Volk entscheidet

Die Verfassunggebende Versammlung hatte großes Vertrauen in die Wähler. Ganz an den Anfang der Verfassung stellte sie folgende Sätze: „ Das Deutsche Reich ist eine Republik. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Das Volk wählte in freien und demokratischen Wahlen das Parlament und auch den Reichspräsidenten, der dadurch eine starke Stellung hatte. Darüber hinaus hatten die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, durch Volksbegehren und Volksentscheide Gesetze direkt zu beschließen.

Friedrich Ebert, der erste Reichspräsident der Weimarer Republik von 1919-1925.

Friedrich Ebert, der erste Reichspräsident der Weimarer Republik von 1919-1925.

Grundrechte für alle – auch für Frauen

Die Weimarer Verfassung garantierte allen Deutschen die Grundrechte, die schon in der Revolution von 1848 von der Paulskirchenversammlung gefordert worden waren. Dazu gehörten die Freiheit der Person, das Recht der freien Meinungsäußerung oder die Versammlungsfreiheit. Von besonderer Bedeutung war der Artikel 109. Darin hieß es: „Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“ Erstmals konnten Frauen jetzt auch an Wahlen zum nationalen Parlament, dem Reichstag, teilnehmen.

Wahlberechtigte Frauen und Männer vor einem Berliner Wahllokal am 19. Januar 1919

Wahlberechtigte Frauen und Männer vor einem Berliner Wahllokal am 19. Januar 1919

Eine Verfassung nur für eine kurze Zeit

Nicht einmal vierzehn Jahre war die Weimarer Verfassung in Kraft. 1933 begann die Zeit der Diktatur des Nationalsozialismus unter Adolf Hitler, die Weimarer Republik war am Ende. Wie modern die erste deutsche Verfassung aber war, kann man daran sehen, dass einige Teile daraus auch noch in unserem heutigen Grundgesetz stehen. Die Bestimmungen zur Religionsfreiheit und zu den Religionsgemeinschaften haben sich beispielsweise bis heute nicht geändert.

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