In den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes stehen die Grundrechte. Du kannst sie hier nachlesen.
Das wichtigste Grundrecht steht am Anfang. Es ist der Schutz der Menschenwürde.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ — Grundgesetz Art. 1
Freiheitsrechte
Die Grundrechte dienen vor allem dazu, die Freiheit der Menschen vor Eingriffen des Staates zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel die Meinungs- und Pressefreiheit (das steht in Artikel 5 in Absatz 1), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), das Brief- und Telekommunikationsgeheimnis (Artikel 10) oder auch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13). Es gibt die Freiheit, dass man etwas tun darf (zum Beispiel Demonstrieren oder seine Meinung sagen), aber auch, dass man etwas nicht tun muss (zum Beispiel muss man keine Religion haben).
Gleichheitsrechte
Zu den Grundrechten gehören auch Rechte, in denen es um die Gleichheit der Menschen geht. Dazu gehört vor allem Artikel 3. Im ersten Absatz steht: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Dies wird dann noch deutlicher in Absatz 3, wo es heißt, dass niemand Vorteile oder Nachteile wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, Sprache, Religion, seiner politischen Ansichten oder seiner Behinderung erfahren darf.
Für wen gelten die Grundrechte?
Es gibt Grundrechte, die für alle Menschen gelten und solche, die nur für deutsche Staatsbürger/innen gelten. Wenn in den Artikeln „jedermann“, „jeder“ oder „alle“ steht, gilt das Recht für alle Menschen, die in Deutschland leben. Das trifft zum Beispiel zu auf Artikel 2 oder Artikel 5. Daneben gibt es Artikel, die nur für Deutsche gelten. In dem Fall steht dann im Gesetz: „Alle Deutschen“. Das ist zum Beispiel bei Artikel 9 und Artikel 11 der Fall.
Eingriffe in die Grundrechte
Die Menschenwürde gilt für alle Menschen ohne Einschränkung.
Bei anderen Grundrechten darf der Staat unter bestimmten Umständen eingreifen, manchmal muss er auch eingreifen. Dafür muss es aber immer ein Gesetz geben, das den Eingriff des Staates rechtfertigt.
Ein Beispiel: Wenn jemand über andere Menschen beleidigende Dinge behauptet, kann der Staat ihn dafür bestrafen. Er kann also die Meinungsfreiheit einschränken durch das Verbot, andere Menschen zu beleidigen.
Der Eingriff in ein Grundrecht muss auch immer „verhältnismäßig“ sein.
Ein Beispiel: Wenn jemand einen Raub begeht, so kann er dafür mit Gefängnis bestraft werden. Dann wird also das Recht auf freie Entfaltung (Art. 2) eingeschränkt. Die Länge der Gefängnisstrafe muss aber in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat stehen.
Das Bundesverfassungsgericht
Die Grundrechte sind zumeist sehr knapp formuliert. Wie sie genau in einem Einzelfall zu verstehen sind, ist nicht immer eindeutig. Hier hat schon oft das Bundesverfassungsgericht entschieden, wie Grundrechte auszulegen sind. Diese Urteile geben den Richterinnen und Richtern an anderen Gerichten Hinweise für ihre eigenen unabhängigen Urteile.