In den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wird heute, am 14. März 2021, gewählt. Es finden Landtagswahlen statt. Der Landtag ist das Parlament des Bundeslandes. Die wahlberechtigten Menschen wählen Personen und Parteien, die möglichst im Sinne ihrer Wählerinnen und Wähler Entscheidungen im Landtag treffen sollen.
Viele Regeln zu den Landtagswahlen gelten sowohl für Baden-Württemberg als auch für Rheinland-Pfalz, es gibt aber auch Unterschiede.
Das haben beide Landtagswahlen gemeinsam
Worum geht es?
In beiden Bundesländern stehen verschiedene Parteien zur Wahl. In den Programmen der Parteien steht, welche politischen Pläne die Parteien für die Bundesländer haben. Die Wählerinnen und Wähler können dort lesen, was die Partei zum Beispiel in der Schulpolitik und für die Polizei plant, oder welche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie vorgenommen werden sollen. Dadurch weiß man, welche Partei am ehesten die eigenen Interessen vertritt.
Wer darf wählen?
In Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz darf jede Person wählen, die
- mindestens 18 Jahre alt ist,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Bundesland hat.
Wer wird gewählt?
Die Abgeordneten beider Landtage werden für fünf Jahre gewählt. Nach der Landtagswahl wählen die Abgeordneten den Regierungschef oder die Regierungschefin des Landes. Das ist der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin.
Was passiert am Wahltag?
Am Wahltag können die Wählerinnen und Wähler von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr in einem Wahllokal ihre Stimme abgeben. Man kann auch schon vorher per Briefwahl wählen. Wenn die Wahllokale geschlossen sind, beginnt die Auszählung der Stimmen. In den Medien werden kurz nach 18.00 Uhr sogenannte „Hochrechnungen“ vorgestellt. Das sind Voraussagen, wie die Wahl wohl ausgehen wird. Sicher kann man aber erst sein, wenn der Landeswahlleiter das amtliche Endergebnis mitteilt.
Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen, ziehen nicht in den Landtag ein. Das nennt man „Fünfprozenthürde“.
Das sind die Unterschiede der beiden Landtagswahlen
Wahlen gehören zur Demokratie
Das Wahlrecht gehört untrennbar zur Demokratie. Die Menschen sollen selbst darüber entscheiden, wer die Regeln und Gesetze macht, die dann für alle gelten. Wenn die Menschen mit der Politik, die gemacht wird, nicht zufrieden sind, können sie beim nächsten Mal eine andere Wahl treffen.
Jede Stimme zählt!
Das Wichtigste ist bei Wahlen: Wählen gehen. Jede Stimme zählt. Denn wer nicht wählen geht, überlässt die Entscheidung darüber, wer in den nächsten Jahren in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz regiert, anderen.