Wer kann durch Briefwahl wählen?
Alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können durch Briefwahl ihr Stimmrecht ausüben. Sie müssen dazu einen Wahlschein bei ihrer Gemeinde beantragen.
Briefwahlunterlagen
Die Unterlagen zur Briefwahl werden zugesendet oder man holt sie dort persönlich ab. Die Briefwahlunterlagen enthalten den Stimmzettel, auf dem die Wählerin oder der Wähler ankreuzt, wen sie oder er wählt. Bei der Bundestagswahl hat jede/-r zwei Stimmen: Die Erststimme für die Direktkandidatur im Wahlkreis und die Zweitstimme für die Partei, die man wählen möchte. Der Stimmzettel muss dann in einem verschlossenen Umschlag ins Wahlamt geschickt oder gebracht werden. Auf jeden Fall muss der Umschlag vor Schließung der Wahllokale im Wahlamt sein. Am Wahlabend werden die Umschläge der Briefwähler/-innen geöffnet und die Stimmen zusammen mit den Stimmen, die im Wahllokal abgegeben wurden, ausgezählt.
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