Verzeichnis der Wahlberechtigten
In einem Wählerverzeichnis sind alle Personen aufgeschrieben, die berechtigt sind, bei einer Wahl teilzunehmen. Für politische Wahlen wie zum Beispiel die Bundestagswahl erstellen die Einwohnermeldeämter Wählerverzeichnisse. Darin sind alle Wahlberechtigten einer Gemeinde oder Stadt aufgeführt.
Sicherstellung fairer Wahlen
Grundsätzlich gilt für alle politischen Wahlen, dass nur diejenigen im Wahllokal oder mit Briefwahl wählen können, die im Wählerverzeichnis erfasst sind. Im Wahllokal wird darin verzeichnet, wer zur Wahl gegangen ist oder auch mit Briefwahl abgestimmt hat (aber natürlich nicht, was er oder sie gewählt hat!). Auf diese Weise kann kontrolliert werden, dass jeder nur einmal zur Wahl geht.
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