Wer in einem Wahlkreis als Kandidat/-in antreten möchte, muss vorher mindestens 200 Unterschriften von Wahlberechtigten aus dem Wahlkreis nachweisen, die diese Kandidatur unterstützen. Dieser Vorschlag (in der Fachsprache sagt man „Kreiswahlvorschlag“) muss beim Bundeswahlleiter eingereicht werden. Einzelkandidierende können sich für einen beliebigen Wahlkreis in Deutschland bewerben. Sie müssen dort keinen Wohnsitz haben. Die Direktkandidaten werden von den Wählerinnen und Wählern mit der sogenannten Erststimme gewählt.
Wenn Parteien im Deutschen Bundestag vertreten sind
Parteien, die im Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen Listen erstellen, in denen die Personen aufgeführt sind, die von der Partei für die Bundestagswahl aufgestellt werden und in den Bundestag geschickt werden sollen.
Wenn Parteien nicht im Deutschen Bundestag vertreten sind
Politische Vereinigungen, die bisher nicht im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind, müssen dem Bundeswahlleiter mitteilen, dass sie sich bewerben wollen und Unterstützerunterschriften einholen. Der Bundeswahlausschuss, dem der Bundeswahlleiter sowie einige andere Personen angehören, prüft, wer zugelassen wird. Hierzu gibt es genaue Regeln im Bundeswahlgesetz.
Die Parteimitglieder stimmen auf Parteiversammlungen darüber ab, welche Personen für sie als Abgeordnete in den Bundestag einziehen sollen. Diese Personen sind die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien. Wer von den Parteimitgliedern gewählt wird, steht dann auf einer sogenannten Landesliste. Landeslisten stellen die Parteien für jedes Bundesland auf, in dem sie sich zur Wahl stellen. Wichtig ist die Reihenfolge, in der die Personen auf der Liste stehen. Je höher jemand dort steht, desto größer ist die Chance, auch tatsächlich als Abgeordnete/r in den Bundestag zu kommen.
Grundsätzlich gilt, dass die Parteimitglieder zu den Parteiversammlungen kommen müssen, also dort persönlich anwesend sein. Wegen der Corona-Pandemie wurde diese Regel vor der Bundestagswahl 2021 geändert: Solche Versammlungen konnten weiterhin vor Ort abgehalten werden, aber auch digital stattfinden. Auch ein Mix war möglich: Einige Parteimitglieder waren vor Ort, andere schalteten sich über Video dazu. Die Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten fand dann entweder als Briefwahl statt oder wie bisher vor Ort mit Wahlurne. Ob diese Regelung auch in Zukunft gelten wird, muss man abwarten.
Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten gewählt, die später im Bundestag den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wählen. Auch wenn die Bürgerinnen und Bürger also selbst den Kanzler oder die Kanzlerin nicht wählen, ist es doch für alle Wähler/innen wichtig zu wissen, wer später dieses Amt bekleiden soll.
Deshalb benennen manche Parteien schon im Wahlkampf ihre Kandidatin oder ihren Kandidaten für dieses Amt. Das sind die Personen, die die Parteien im Bundestag zur Wahl des Bundeskanzlers oder Bundeskanzlerin aufstellen wollen, wenn sie allein oder in einer Koalition die Mehrheit im Bundestag stellen. Parteien, die davon ausgehen, dass sie nicht genug Stimmen erhalten, um einen Regierungschef oder eine -chefin zu stellen, verzichten in der Regel auf einen Kanzlerkandidaten. Sie haben in der Regel auch besonders prominente Parteivertreter/innen, die als "Spitzenkandidaten" bezeichnet werden.