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Bundesländer und Bund – wer macht was?

Die 16 Bundesländer verbunden durch eine schwarzrotgoldene Schnur

Die 16 Bundesländer verbunden durch eine schwarzrotgoldene Schnur

Aufteilung der Macht

Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. So steht es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Als „Bundesstaat“ bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem Land. Bei uns heißen diese Staaten „Bundesländer“. Die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen nennen sich „Freistaat“. Der Grund dafür liegt in ihrer Vergangenheit. Alle Bundesländer sind gleichberechtigt, egal wie sie heißen.
Die politische Macht in Deutschland ist aufgeteilt zwischen dem Gesamtstaat (man sagt auch „Bund“) und den Bundesländern. Diese Machtaufteilung nennt man „Föderalismus“.

Aufgaben der Bundesländern
Der Bund und die Bundesländer haben unterschiedliche Aufgaben. Die Bundesländer sind für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig, sofern es keine andere Regelung dazu gibt. So steht es im Grundgesetz (Artikel 30, 70, 83). Zu den Aufgaben der Bundesländer gehören zum Beispiel alle Fragen, die mit den Schulen zusammenhängen.
Aufgaben des Bundes
Im Grundgesetz steht, für welche Bereiche der Bund zuständig ist. Das gilt zum Beispiel für die Außenpolitik (Artikel 73 des Grundgesetzes).
Bundesrat an Gesetzgebung beteiligt

Grundsätzlich sollen Bund und Länder nicht gegeneinander, sondern miteinander arbeiten. Deshalb sind die Bundesländer auch über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt. Der Bundesrat ist die gemeinsame politische Vertretung der Bundesländer beim Bund. Die Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes ist Grundbestand unserer staatlichen Ordnung (Artikel 79, Absatz 3 des Grundgesetzes).

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