5 Wahlgrundsätze für den Deutschen Bundestag
Im Grundgesetz ist festgelegt, dass die Wahlen der Abgeordneten zum Deutschen Bundestag in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Diese Grundsätze gelten auch bei Landtagswahlen oder Kommunalwahlen.