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Strafmündigkeit

von und
mehrfache Wiederholung des Buchstaben s

Mündig mit 18

Jemand ist mündig, wenn er die Volljährigkeit erreicht hat, in Deutschland also mit 18 Jahren. Das bedeutet, dass dann das Erziehungsrecht und die gesetzliche Verantwortung der Eltern endet.

Strafmündig oft schon früher
Strafmündig allerdings kann ein Jugendlicher schon vor dem 18. Lebensjahr sein. Das ist der Fall, wenn er die Fähigkeit hat einzusehen, dass er ein Unrecht, eine strafbare Handlung begangen hat.
Jugendstrafrecht gilt manchmal länger
Voll strafmündig ist man ab dem 18. Geburtstag. Allerdings kann auch ein Volljähriger noch bis zum Alter von 21 Jahren unter das Jugendstrafrecht fallen. Das hängt davon ab, wie der Richter seine Chancen beurteilt, wieder ins normale Leben zurück zu finden.

Eure Fragen dazu...

Skeptiker 25.01.2023

Gilt für volle Strafmündigkeit die Vollendung des 18. Lebensjahres oder ist man das schon im 18. Lebensjahr? Das beißt sich nämlich im Beitrag über Strafmündigkeit!

Redaktion

Hallo Skeptiker, voll strafmündig wird man am 18. Geburtstag. Du hast also völlig recht, die volle Strafmündigkeit beginnt mit dem Erreichen des 19. Lebensjahres. Wir haben das sofort geändert. Vielen Dank für deine genaue Lektüre!

Hellooo 16.06.2021

Was heißt strafmündigkeit

Redaktion

Hallo Hellooo , oben im Text haben wir das erklärt. Schau dir das doch bitte mal in Ruhe an. Wenn du dann noch eine spezielle Frage hast, kannst du uns gerne noch einmal schreiben.

wieeso@10.de 22.03.2021

Was kann ich gegen meine...

Redaktion

Hallo wieeso@10.de, wir empfehlen dir, dich an die Nummer gegen Kummer zu wenden. Die Anrufe sind kostenlos für dich.

ft 03.03.2021

Wie lange wird der Lockdown noch gehen. :>

Redaktion

Hallo ft, das kann derzeit wohl niemand mit Gewissheit sagen. Im Moment wird angenommen, dass wir zumindest noch bis Ende des Monats mit großen Einschränkungen leben müssen, um die Corona-Pandemie nicht aus dem Griff zu verlieren.

Julia 30.04.2012

Kann man sich unter 14 strafbar machen?

Redaktion

Hallo Julia, mit sieben Jahre ist man bereits "beschränkt deliktfähig", das heißt, man kann schon in manchen Bereichen erkennen, wenn man falsch gehandelt hat. Rechtlich belangt werden für seine Taten kann man dann aber noch nicht. Das ist erst ab 14 Jahre möglich, wenn man strafmündig ist.

Auch im HanisauLand machen wir am Wochenende Pause.
Nächste Woche könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen!