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Wahlsieger/-innen

Wer wird als Abgeordnete/r einen Sitz im Deutschen Bundestag bekommen? Gezeigt wird der Deutsche Bundestag ohne Abgeordnete.

Wer wird als Abgeordnete/r einen Sitz im Deutschen Bundestag bekommen?

Direktkandidaten und Direktkandidatinnen

Bei der Bundestagswahl haben alle Wahlberechtigte zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme. Beide Stimmen werden nach der Schließung der Wahllokale ausgezählt.
Wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis erhalten hat, hat diesen Wahlkreis "gewonnen" und wird vermutlich als Abgeordneter in den Bundestag einziehen. Ganz sicher ist es nicht, denn es kommt auch darauf an, wie das Ergebnis der Zweitstimmen aussieht.

Die große Bedeutung der Zweitstimmen

Die Anzahl der Zweitstimmen, die die Parteien bei der Wahl erhalten haben, entscheidet darüber, wie viele Abgeordnete jede Partei insgesamt in den Bundestag entsenden kann.
Zunächst werden dabei diejenigen Personen ins Parlament kommen, die das Direktmandat in einem Wahlkreis gewonnen haben. Dann kommen diejenigen in den Bundestag, die vor der Wahl auf einer Landesliste von den Parteien als mögliche Abgeordnete benannt wurden.
Wenn einer Partei über die Zweitstimmen weniger Sitze im Bundestag zustehen als die Partei Direktmandate gewonnen hat, dann werden nicht alle Direktkandidaten in den Bundestag einziehen.

Beispiel

Die Partei A kann nach Auszählung der Zweitstimmen insgesamt 100 Abgeordnete ins Parlament schicken. Bei den Erststimmen hat die Partei 60 Direktmandate gewonnen. Es werden dann diese 60 Abgeordnete ins Parlament kommen und zusätzlich noch 40 Abgeordnete, die die Partei entsendet. Dann hat die Partei insgesamt die ihr zustehende Zahl an 100 Abgeordneten.

Landesliste

Wer für die Partei ins Parlament einzieht, wird vor den Wahlen von den Parteien bestimmt und veröffentlicht. Die Namen stehen auf sogenannten Landeslisten. Wer auf dieser Liste auf Platz 1 steht, hat die besten Chancen, nach der Wahl als Abgeordneter ins Parlament zu kommen. Dann folgt Platz 2 und Platz 3 und so weiter.

Fünfprozentklausel

Eine Partei kann in der Regel nur dann Abgeordnete ins Parlament schicken, wenn sie mindestens fünf Prozent aller gültigen Zweitstimmen erhalten hat.

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