Stimme für eine Partei
Bei Bundestagswahlen haben alle Wahlberechtigten eine Erststimme und eine Zweitstimme. Dafür gibt es zwei unterschiedliche Spalten auf dem Stimmzettel. Die Zweitstimme gibt man ab, wenn man sein Kreuz in der rechten Spalte des Wahlzettels macht. Mit dieser Stimme wählt man eine Partei. Die Parteien haben vor der Wahl auf sogenannten Landeslisten festgelegt, wer für sie in den Bundestag gehen soll. Alle Parteien, die bei der Wahl zugelassen sind, stehen in der rechten Spalte. Aufgeführt sind die Parteinamen sowie die Namen der Personen, die für die jeweilige Partei in den Bundestag einziehen wollen.
Wahlergebnis
Nach der Wahl werden alle Stimmen, die für die Parteien mit der Zweitstimme abgegeben wurden, zusammengezählt. Daraus wird errechnet, wie viele Sitze jede Partei im neuen Bundestag erhält.
Zweitstimme ist entscheidend
Die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Abgeordnete einer Partei im neuen Bundestag zustehen. Es kann sein, dass eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimmen gewonnen hat, als ihr nach der Zahl der Zweitstimmen "zusteht". Dann werden nicht alle direkt gewählten Kandidaten in den Bundestag einziehen. Wer in diesem Fall nicht in den Bundestag einzieht, wird durch ein bestimmtes Verfahren errechnet.
Beispiel: Die Partei A hat 20 Direktmandate gewonnen. Über die Zweitstimmen stehen der Partei 100 Abgeordnete für den neuen Bundestag zu. Es werden alle direkt gewählten Abgeordnete in den Bundestag einziehen. Außerdem kann die Partei noch weitere 80 Abgeordnete entsenden.
Die Partei B hat 40 Direktmandate gewonnen. Über die Zweitstimmen stehen der Partei 35 Abgeordnete zu. In diesem Fall werden 5 direkt gewählte Kandidaten nicht in den Bundestag einziehen.
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