Die Abgeordneten: Vertreterinnen und Vertreter des Volkes
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes. So steht es in Artikel 38 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass sie nicht nur die Erwachsenen vertreten, sondern auch die Kinder und Jugendlichen. Auch deren Interessen müssen die Abgeordneten berücksichtigen.
Im Bundestag entscheiden die Abgeordneten darüber, welche Politik in Deutschland gemacht wird. Sie stimmen zum Beispiel darüber ab, welche neuen Gesetze es geben soll oder welche alten Gesetze geändert werden sollen.
Die Bundestagswahl
Bei der Bundestagswahl haben die Wähler/-innen zwei Stimmen. Mit ihrer Erststimme wählen sie die Person, die als Direktkandidat/-in für ihren Wahlkreis in den Bundestag kommen soll. Mit der Zweitstimme wählen sie eine Partei. Die Anzahl der Zweitstimmen, die für eine Partei abgegeben wurden, entscheidet darüber, wie viele Abgeordnete diese Partei in den Bundestag entsenden kann. Wenn eine Partei bei den Erststimmen mehr Direktmandate gewonnen hat als ihr nach den Zweitstimmen zustehen, dann werden nicht alle, die ein Direktmandat gewonnen haben, auch als Abgeordnete in den Bundestag einziehen.
Die Abgeordneten und ihre Wähler/-innen
Im Wahlkampf stellen sich die Kandidierenden den Wählerinnen und Wählern in ihrem Wahlkreis vor. Sie werben für ihre politischen Ziele und Ansichten. Sie erfahren, welche Sorgen die Menschen in ihrem Wahlkreis haben und welche Politik sich viele Menschen wünschen.
Die Wählerinnen und Wähler erwarten von ihren Abgeordneten, dass ihre Anliegen und Wünsche ernst genommen und bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Nach der Bundestagswahl haben die Abgeordneten zu den Menschen in ihrem Wahlkreis auch weiterhin eine besondere Verbindung – auch wenn sie als Abgeordnete die Interessen des ganzen Volkes vertreten müssen. Der eigene Wahlkreis bleibt etwas Besonderes. Oft wohnt der/die Abgeordnete dort mit der eigenen Familie, oft kennt er/sie viele Menschen, die dort leben, persönlich.