Die Abgeordneten: Vertreterinnen und Vertreter des Volkes
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes. So steht es in Artikel 38 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass sie nicht nur die Erwachsenen vertreten, sondern auch die Kinder und Jugendlichen. Auch deren Interessen müssen die Abgeordneten berücksichtigen.
Im Bundestag entscheiden die Abgeordneten darüber, welche Politik in Deutschland gemacht wird. Sie stimmen zum Beispiel darüber ab, welche neuen Gesetze es geben soll oder welche alten Gesetze geändert werden sollen.
Bei der Bundestagswahl entscheiden die Wähler/innen mit ihrer Erststimme, wer als Direktkandidat/in für ihren Wahlkreis in den Bundestag kommt. Mit der Zweitstimme entscheiden sie, wie viele Abgeordnete die Parteien in den Bundestag entsenden dürfen.
Die Abgeordneten und ihre Wähler/innen
Im Wahlkampf stellen sich die Kandidat/innen den Wählerinnen und Wählern in ihrem Wahlkreis vor. Sie werben für ihre politischen Ziele und Ansichten. Sie erfahren, welche Sorgen die Menschen in ihrem Wahlkreis haben und welche Politik sich viele Menschen wünschen.
Die Wählerinnen und Wähler erwarten von ihren Abgeordneten, dass ihre Anliegen und Wünsche ernst genommen und bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Nach der Bundestagswahl haben die Abgeordneten zu den Menschen in ihrem Wahlkreis auch weiterhin eine besondere Verbindung – auch wenn sie als Abgeordnete die Interessen des ganzen Volkes vertreten müssen. Der eigene Wahlkreis bleibt etwas Besonderes. Oft wohnt der/die Abgeordnete dort mit der eigenen Familie, oft kennt er/sie viele Menschen, die dort leben, persönlich.