Auslieferung deutscher Staatsbürger
Angenommen, ein deutscher Staatsbürger flieht nach einer Straftat ins Ausland, um der Verfolgung und Verurteilung durch deutsche Gerichte zu entgehen. Die deutschen Gerichte können dann im Ausland beantragen, dass der Straftäter an Deutschland ausgeliefert wird. Dazu stellen sie einen Auslieferungsantrag.
Auslieferung ausländischer Staatsbürger
Es gibt internationale Verträge, in denen steht, in welchen Fällen die Auslieferung ausländischer Bürger rechtlich möglich ist.
Keine Auslieferung von deutschen Staatsbürgern ins Ausland
Ein Deutscher, der im Ausland eine Straftat begangen hat, aber in Deutschland lebt, weil er im Ausland nicht gefasst wurde, darf nicht ins Ausland ausgeliefert werden. Das verbietet unser Grundgesetz.