Lexikon
Angenommen, ein deutscher Staatsbürger flieht nach einer Straftat ins Ausland, um der Verfolgung und Verurteilung durch deutsche Gerichte zu entgehen. Die deutschen Gerichte können dann im Ausland beantragen, dass der Straftäter an Deutschland ausgeliefert wird. Dazu stellen sie einen Auslieferungsantrag.
Es gibt internationale Verträge, in denen steht, in welchen Fällen die Auslieferung ausländischer Bürger rechtlich möglich ist.
Ein Deutscher, der im Ausland eine Straftat begangen hat, aber in Deutschland lebt, weil er im Ausland nicht gefasst wurde, darf nicht ins Ausland ausgeliefert werden. Das verbietet unser Grundgesetz.
Eure Fragen dazu...
Schreib uns deine Frage
Bevor du eine Frage stellst, lies bitte den Lexikonartikel vollständig durch. Schau bitte nach, ob jemand bereits dieselbe Frage gestellt hat. Häufig findest du dort bereits die Antwort auf deine Frage.
Schreib uns
HanisauLand ist eine Webseite für Acht- bis 14jährige. Wir veröffentlichen nur Beiträge von Kindern und Jugendlichen. Gerne können Sie uns über die E-Mail-Adresse redaktion(at)hanisauland.de eine Nachricht senden.
Viele Grüße, Ihr HanisauLand-Team