Heute, am 11. Februar 2024, wiederholen 548.675 Berlinerinnen und Berliner die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag, weil die ursprüngliche Wahl im Herbst 2021 in Teilen ungültig war. Gewählt werden die Abgeordneten des Bundestages.
Warum wird die Wahl wiederholt?
Am 26. September 2021 fanden in Berlin drei Wahlen gleichzeitig statt: die Bundestagswahl, die Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin und die Wahl von zwölf Bezirksvertretungen. Es gab damals viele Pannen: In einigen Wahllokalen lagen falsche Stimmzettel, in anderen waren nicht genügend vorhanden. Weil es deshalb lange Warteschlangen vor den Wahllokalen gab, konnten die Wahllokale nicht, wie rechtlich vorgesehen, um 18 Uhr schließen. Andere Wahllokale wurden zwar um 18h geschlossen, mussten aber Menschen, die noch wählen wollten, wegschicken. Wegen dieser fehlerhaften Ereignisse klagten Berliner Bürgerinnen und Bürger gegen die Wahlergebnisse. Das Bundesverfassungsgericht gab ihnen im November 2023 recht und entschied, dass die Wahlen in Teilen von Berlin wiederholt werden müssen.
Wer darf bei der Wiederholung wählen?
- Die Wiederholungswahl findet in 455 von mehr als 2.000 Berliner Wahlbezirken statt. Es wird also nicht in ganz Berlin gewählt.
- Nur wer heute, am 11. Februar 2024, wahlberechtigt ist und in den betroffenen Wahlbezirken wohnt, darf auch seine Stimme abgeben.
- Wählen darf jede Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit dem 31. Dezember 2023 in den betroffenen Wahlbezirken Berlins wohnt.
Welche Besonderheiten gibt es noch?
- Normalerweise werden die Abgeordneten für vier Jahre gewählt. Da die jetzige Wahl nur eine Wiederholung ist, startet die Legislaturperiode nicht neu, sondern wird fortgesetzt. Die nächste Bundestagswahl wird vermutlich im Herbst 2025 stattfinden.
- Für die Wahl dürfen keine neuen Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt werden. Nur wer bereits bei der Wahl 2021 kandidierte, kann gewählt werden. Sollten Kandidierende von 2021 inzwischen verstorben sein, wurden sie von den Wahllisten gestrichen. Andere Kandidierende der Wahllisten rücken dann nach.
- Mit der heutigen Wahl kann sich das Wahlergebnis von 2021 ändern. Vielleicht werden einige Abgeordnete ihr Mandat im Bundestag verlieren, andere werden eines erhalten. Vielleicht bleibt auch alles so, wie es derzeit ist.
Wahlen gehören zur Demokratie
Das Wahlrecht gehört untrennbar zur Demokratie. Wichtig ist dabei aber auch, dass die Regeln eingehalten werden, die sicherstellen sollen, dass es faire Wahlen sind. Da einige Regeln nicht eingehalten wurden, muss die Wahl wiederholt werden. Auch das gehört zur Demokratie.
Jede Stimme zählt!
Das Wichtigste ist bei Wahlen: Wählen gehen. Jede Stimme zählt. Denn wer nicht wählen geht, lässt andere darüber entscheiden, wer die Regeln und Gesetze macht, die dann für alle gelten.