Den Bedarf eines Menschen für Ernährung, Kleidung und Unterkunft sowie andere Bedürfnisse des täglichen Lebens nennt man Lebensunterhalt. Das, was wir mindestens brauchen, um ein menschenwürdiges Leben zu führen, nennt man Existenzminimum. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 1, dass jeder Mensch ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Leben haben. Dort heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
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