Lohnnebenkosten sind Teil der Arbeitskosten des Unternehmers
Ein Unternehmer stellt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, die für ihn arbeiten und dafür bezahlt werden. Für den Unternehmer entstehen dadurch Arbeitskosten, die auch "Personalkosten" genannt werden. Sie setzen sich aus verschiedenen Teilen zusammen: Es sind die Löhne und Gehälter, die Lohnnebenkosten und die Sonderzahlungen.