Das Wahlsystem legt fest, nach welchen Regeln die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten für politische Ämter wie zum Beispiel das Amt eines Abgeordneten erfolgt. Es gibt die Mehrheitswahl, das Verhältniswahl und auch Mischformen.
Bei der Mehrheitswahl treten Kandidatinnen und Kandidaten bei der Wahl in einem Wahlkreis gegeneinander an. Die Person, die die meisten Stimmen erhalten hat, ist gewählt.
Beim Verhältniswahlrecht stellen Parteien eine Reihe von Kandidatinnen und Kandidaten auf einer Liste zur Wahl. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden sich für eine der verschiedenen Listen. Nach einem besonderen Verfahren wird nach der Wahl ausgerechnet, wie viele Abgeordnete eine Partei ins Parlament entsenden kann.
Bei Mischsystemen haben die Wahlberechtigten mindestens zwei Stimmen. Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist eine Verhältniswahl, die mit Bestandteilen der Mehrheitswahl verbunden ist. Die Erststimme, mit der ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin gewählt wird, ist Bestandteil der Mehrheitswahl, die Zweitstimme, mit der eine Partei-Liste gewählt wird, ist Bestandteil der Verhältniswahl.
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