Nur einer gewinnt
Beim Mehrheitswahlrecht wird die Person gewählt, die die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Beim Mehrheitswahlrecht kann immer nur eine Person gewinnen. Alle Stimmen, die nicht für den Sieger oder die Siegerin abgegeben wurden, haben keine Bedeutung.
Mehrheitswahlrecht bei Parlamentswahlen
Das Mehrheitswahlrecht wird in manchen Ländern auch bei Wahlen zum Parlament angewandt. Dann gilt: Derjenige Kandidat oder diejenige Kandidatin, welche die meisten Stimmen in seinem oder ihrem Wahlkreis bekommen hat, ist gewählt. Er oder sie erhält auf diese Weise ein sogenanntes Direktmandat und vertritt für eine gewisse Zeit den Wahlkreis im Parlament. Das relative Mehrheitswahlrecht wird zum Beispiel bei den Parlamentswahlen in den USA und in Großbritannien angewandt. Das absolute Mehrheitswahlrecht gilt in Frankreich und in Australien. In Deutschland gibt es bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag eine Mischung aus Mehrheitswahlrecht (bei der Wahl des Direktkandidaten/der Direktkandidatin mit der Erststimme) und Verhältniswahlrecht (bei der Wahl einer Partei mit der Zweitstimme).
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