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Sonntag, 1. September
Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen, 2024

von und
In Sachsen und Thüringen werden neue Landtage gewählt. Ein Schild zeigt den Weg zum Wahllokal.

Hier geht's zum Wahllokal!

In den Bundesländern Sachsen und Thüringen werden heute, am 1. September 2024, neue Landtage gewählt. So nennt man die Landesparlamente der Bundesländer. Beide Landtage werden für fünf Jahre gewählt. In Sachsen sind rund 3,3 Millionen Menschen wahlberechtigt, in Thüringen 1,7 Millionen.

Wählen darf jede Person, die

  • mindestens 18 Jahre alt ist,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und
  • seit mindestens drei Monaten in Sachsen beziehungsweise in Thüringen wohnt.
Erst- und Zweitstimme

Alle Wahlberechtigen in Sachsen und Thüringen haben zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählt man eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten aus dem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei.

Vorher schlau machen

In Sachsen stehen 19 Parteien zur Wahl, in Thüringen 15. In den Parteiprogrammen und auf den Webseiten der Parteien stehen die Pläne der Parteien für die Freistaaten. Die Wählerinnen und Wähler können dort lesen, was eine Partei zum Beispiel bei der schulischen und beruflichen Bildung und für die Sicherheit plant. Die Parteien beschreiben auch, wie die Wirtschaft gestärkt und Arbeitsplätze vor Ort geschaffen werden können. Dadurch weiß man, welche Partei am ehesten die eigenen Interessen vertritt.

Was passiert am Wahltag?

Am Wahltag können die Wählenden von 8:00 bis 18.00 Uhr ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben. Man kann auch schon vorher per Briefwahl wählen. Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen und in den Medien werden sogenannte „Hochrechnungen“ vorgestellt. Den genauen Ausgang der Wahlen kennt man aber erst, wenn der Landeswahlleiter das amtliche Endergebnis mitteilt.

Wie geht es nach den Landtagswahlen weiter?

Die Abgeordneten, die in die Landtage gewählt wurden, wählen dann etwas später einen Regierungschef oder eine Regierungschefin. Das ist der/die Ministerpräsident/in von Sachsen beziehungsweise von Thüringen.

Wahlen gehören zur Demokratie

Das Wahlrecht gehört untrennbar zur Demokratie. Die Menschen sollen selbst darüber entscheiden, wer die Regeln und Gesetze macht, die dann für alle gelten. Wenn die Menschen mit der Politik, die gemacht wird, nicht zufrieden sind, können sie beim nächsten Mal eine andere Wahl treffen.

Jede Stimme zählt!

Das Wichtigste ist an diesem Sonntag in Sachsen und Thüringen: Wählen gehen. Jede Stimme zählt – und wer nicht wählen geht, überlässt die Entscheidung darüber, wer in den nächsten Jahren in Sachsen und in Thüringen regiert, anderen.

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Das Bundesland liegt in der Mitte Deutschlands. Etwa 2,2 Millionen Menschen leben hier. Die Hauptstadt von Thüringen ist Erfurt.

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