Hallo Niklaas, ein Untersuchungsausschuss wird gebildet, um Missstände im staatlichen Bereich aufzuklären. Dabei kann es beispielsweise um Korruption, um die Beeinflussung von Medien oder um einen illegalen Umgang mit Parteispenden gehen. Als parlamentarisches Gremium hat der Untersuchungsausschuss umfassende Möglichkeiten, Zeugen aus dem politischen Raum zu laden und zu befragen. Das Ziel des Untersuchungsausschusses ist es, aufzuklären und Missstände öffentlich zu machen. Der Ausschuss ist kein Gericht, er kann kein Verfahren führen und ein Urteil sprechen. Aber die Ergebnisse des Untersuchungsausschuss können dazu führen, dass es zur Einleitung eines Gerichtsverfahrens kommt.-
Hallo Dieter B.., im letzten Absatz unseres Artikels "Untersuchungsausschuss" findest du die Antwort auf deine Frage.
Hallo Ursula, es gibt keinen festen Fahrplan, wie ein Untersuchungsausschuss vorgehen muss. In der Regel wird der Untersuchungsausschuss, nachdem er vom Bundestag eingesetzt worden ist, erst einmal seine/n Vorsitzende/n wählen. Dann wird ein Zeitplan für die Untersuchungen und Befragungen gemacht. In dieser Phase werden die Mitglieder schon sehr genau darauf sehen, wo es Unregelmäßigkeiten oder vielleicht sogar kriminelle Vorgänge gegeben haben könnte. Die Zeug/innen müssen eingeladen werden, was wiederum Einfluss auf die Terminplanung hat. Es kann also dauern, bis der Ausschuss nach den Befragungen und der Sichtung der Ergebnisse zu einem Ergebnis kommt, das dann im Bericht des Untersuchungsausschusses dem Parlament vorgestellt werden kann.
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