Für die Wochen vor einer Bundestagswahl gibt es einen festen Zeitplan, der von allen Beteiligten eingehalten werden muss. Wenn vorher der Bundestag aufgelöst wurde - das war am 27. Dezember 2024 der Fall - können bestimmte Fristen und Termine abgekürzt werden.
Bis 7. Januar 2025 (47. Tag vor der Wahl)
können sich Parteien oder Vereinigungen beim Bundeswahlleiter mit einer Bewerbung für die Bundestagswahl melden.
Bis 12. Januar 2025 (42. Tag vor der Wahl)
müssen alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Bis 14. Januar 2025 (40. Tag vor der Wahl)
wird bekanntgegeben, welche Parteien bei der Bundeswahl antreten können.
Bis 18. Januar 2025 (36. Tag vor der Wahl)
kann eine Partei beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen, wenn sie nicht zur Bundestagswahl zugelassen wird.
28. Januar 2025 (26. Tag vor der Wahl)
Bis 2. Februar 2025 (21. Tag vor der Wahl)
müssen alle Wahlberechtigten den Nachweis erhalten, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Bis zu diesem Tag können alle wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass man wählen kann.
Der 3. Februar 2025 (20. Tag vor der Wahl)
ist der letzte Tag, an dem die zugelassenen Wahlvorschläge der Parteien öffentlich bekannt gemacht werden müssen.
Vom 3. Februar bis 7. Februar 2025 (20. bis 16. Tag vor der Wahl)
können die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Wahlverzeichnis prüfen, ob alles korrekt angegeben ist. Bei Fehlern kann Einspruch eingelegt werden.
Bis 17. Februar 2025 (6. Tag vor der Wahl)
müssen die Gemeinden spätestens darüber informieren, von wann bis wann die Wahl stattfindet, wo die Menschen wählen können und was es mit den Stimmzetteln auf sich hat.
Bis 21. Februar 2025 (2. Tag vor der Wahl)
haben die Bürgerinnen und Bürger bis 15:00 Uhr noch die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen, wenn sie ihn aus Versehen oder zu Unrecht noch nicht erhalten haben. Mit dem Wahlschein haben sie das Recht zu wählen
Am Wahltag
Von 8:00 bis 18:00 Uhr können Wahlberechtigte ihre Stimmen in einem Wahllokal ihres Wahlkreises abgeben. In ganz Deutschland gibt es circa. 88.000 Wahllokale, man sagt auch "Wahlbüro". Bis spätestens 18.00 Uhr müssen die Wahlbriefe (Briefwahl) bei der Gemeinde eingegangen sein.
Nach 18:00 Uhr werden die Stimmen ausgezählt und das vorläufige Wahlergebnis von der Bundeswahlleiterin bekannt gegeben.