Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz stehen die wichtigsten Regeln, die in unserem Staat gelten. Alle anderen Gesetze müssen das Grundgesetz beachten. Kein Gesetz in unserem Land darf gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Grundgesetz ist ziemlich lang, deswegen fassen wir hier ein wenig zusammen, was dort steht. Wir erklären einige Begriffe und Abkürzungen. Fragen könnt ihr, wie immer, im Lexikon von HanisauLand stellen.
Was steht in der "Präambel"?
Der Begriff „Präambel“ steht über den ersten Sätzen unseres Grundgesetzes. Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „vorangehen“. Eine Präambel ist eine feierliche Einleitung einer Verfassung oder eines bedeutsamen Vertrags. In der Präambel des Grundgesetzes steht unter anderem, dass Deutschland in einem vereinten Europa dem Frieden in der Welt dienen will.
Themen im Grundgesetz
Nach der Präambel folgen die Grundrechte. Sie stehen ganz am Anfang des Grundgesetzes, weil sie die Grundlage für das Zusammenleben in unserem Staat sind. Dann folgen Regeln zum Bund und den Bundesländern, zu den Verfassungsorganen, zur Gesetzgebung, zur Verwaltung, zur Rechtsprechung, zum Staatshaushalt und zu Steuern. Geregelt ist auch, was passieren muss, falls sich Deutschland mit Waffen verteidigen muss. Zum Schluss gibt es noch verschiedene rechtliche Regelungen.
Stehen auch Kinderrechte im Grundgesetz?
Man findet Aussagen über Kinder besonders in Artikel 6. Da wird unter anderem beschrieben, welche Rechte und Pflichten Eltern haben und welche Aufgaben der Staat dabei hat.
Besondere Kinderrechte aber fehlen im Grundgesetz. Das heißt aber nicht, dass Kinder keine Rechte haben. Das Grundgesetz gilt für alle, auch für Kinder. Außerdem gilt in Deutschland seit 1992 die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.
Trotzdem fordern viele Menschen und auch Fachleute, Kinderrechte ausdrücklich ins Grundgesetz aufzunehmen. Auch Politikerinnen und Politiker im Bundestag haben versprochen, sich bald darum zu kümmern.
Art., Abs. und GG - Was bedeuten diese Abkürzungen?
Die Inhalte des Grundgesetzes stehen in „Artikeln“. Jeder Artikel hat ein Thema, dieses steht in der Überschrift. Viele Artikel haben Absätze, die nummeriert sind. Wenn man das Grundgesetz zitiert, also auf eine bestimmte Stelle in dem Text hinweisen möchte, wird in der Regel der Artikel und der Absatz angegeben. Manchmal wird auch angegeben, welchen Satz man in einem Absatz meint. Oft kürzt man so ab:
- Art. für Artikel
- Abs. für Absatz
- S. für Satz
- GG für Grundgesetz
Ein Beispiel ist dieser Satz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ steht in Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG.
Übrigens:
Der längste Grundrechtsartikel ist Artikel 12 a mit 364 Wörtern, der kürzeste ist Artikel 17 mit 26 Wörtern. Die Länge eines Artikels sagt aber nichts darüber aus, wie wichtig der Artikel ist.
Kann das Grundgesetz geändert werden?
In Artikel 79 steht, dass das Grundgesetz nur geändert werden kann, wenn mindestens zwei Drittel der Abgeordneten des Bundestages dem zugestimmt haben. Auch im Bundesrat müssen mindestens zwei Drittel der Stimmen für eine Änderung des Grundgesetzes abgegeben werden.
Übrigens:
Seit der Verkündigung des Grundgesetzes bis heute wurde das Grundgesetz 67 Mal geändert. Es wurden Artikel gekürzt, ergänzt oder auch ganz abgeschafft.
Was nicht geändert werden darf - die Ewigkeitssklausel
Es gibt aber auch Regelungen, die niemals geändert werden dürfen. Auch sie stehen in Artikel 79. Dazu gehören die Bestimmungen, dass der Bund in Bundesländer gegliedert ist und die Bundesländer an der Gesetzgebung mitwirken. Auch, was in den Artikeln 1 und 20 steht, darf niemals geändert werden: Der Schutz der Menschenwürde und dass Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat mit rechtsstaatlichen Grundlagen ist. Weil sie niemals geändert werden dürfen, nennt man diese Bestimmung „Ewigkeitsklausel“.
Hüter der Verfassung: Das Bundesverfassungsgericht
Das höchste deutsche Gericht hat den Begriff „Verfassung“ im Namen. Das Bundesverfassungsgericht (abgekürzt: BVerfG) gilt als Hüter der Verfassung. Das heißt, die Richterinnen und Richter dieses Gerichts achten darauf, dass die Gesetze, die in Deutschland gemacht werden, nicht gegen die Verfassung verstoßen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich an das BVerfG, das Bundesverfassungsgericht, wenden. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die beachtet werden müssen. So muss zum Beispiel nachgewiesen werden, wieso ein bestimmtes Gesetz oder eine Verordnung die Grundrechte der klagenden Person direkt verletzt. Nur das Bundesverfassungsgericht kann als Hüter der Verfassung eine Partei verbieten, wenn nachgewiesen wird, dass die Partei gegen die Verfassung verstößt. Die Hürden dafür sind aber sehr hoch. In der Geschichte der Bundesrepublik sind erst zweimal Parteien verboten worden: 1952 die SRP (Sozialistische Reichspartei) und 1956 die KPD (Kommunistische Partei Deutschlands).