Dritte Lesung
In der 3. Lesung kommt es noch einmal zur Aussprache über das Gesetz. Die Argumente für und gegen das Gesetz werden erörtert, vielleicht gibt es weitere Änderungen. Dann kommt es zur Schlussabstimmung. Wenn die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten dem Gesetz zugestimmt hat, ist das Gesetz beschlossen. In der Fachsprache sagt man, das Gesetz ist „verabschiedet“. In besonderen Fällen braucht ein Gesetz aber die Zustimmung von einer Mindestanzahl an Abgeordneten. Es reicht dann nicht nur die Mehrheit der Anwesenden. So müssen z. B. zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages für ein Gesetz sein, das die Verfassung ändert.
Muss der Bundesrat einem Gesetz zustimmen?
Hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, geht es in den Bundesrat. Die Beteiligung des Bundesrates hängt davon ab, ob ein sogenanntes Zustimmungsgesetz oder ein sogenanntes Einspruchsgesetz vorliegt.
Zustimmungsgesetze
Zustimmungsgesetze werden – wie es die Bezeichnung nahelegt – erst gültig, wenn nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmt. Dazu gehören alle Gesetze, die die Angelegenheiten der Bundesländer besonders betreffen.
Alle anderen Gesetze
Bei allen anderen Gesetzen hat der Bundesrat nur ein Einspruchsrecht. Er kann gegen die Einspruchsgesetze nur Bedenken vortragen, kann sagen, dass er ein Gesetz ablehnt. Wenn der Bundesrat tatsächlich einen Einspruch erhebt, wird das Gesetz aber nur aufgeschoben. In einer erneuten Abstimmung kann es der Bundestag doch noch beschließen.