Eine besondere Geldzahlung
Die Bäckerin, der Bauunternehmer, die Besitzer der Autofabrik – sie alle üben ein Gewerbe aus. Das bedeutet, dass sie ein Geschäft, einen Betrieb oder ein Unternehmen haben. Alle diese Gewerbetreibenden müssen einen Teil des Ertrags ihres Betriebs als Steuer an den Staat zahlen. Das ist die „Gewerbesteuer“.