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Lexikon

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Rechtsprechung

Bei der "Rechtsprechung" geht es darum, dass "Recht" gesprochen wird. In einem demokratischen Staat gelten die Gesetze für alle Menschen gleich. Die Gesetze regeln, wie bei Streitfällen entschieden wird. Wenn jemand vor Gericht gestellt wird, weil er eine Straftat begangen haben soll, urteilen Richterinnen und Richter. Man sagt dann, sie sprechen Recht. In einem Rechtsstaat sind die Richterinnen und Richter unabhängig. Niemand darf ihnen vorschreiben, wie sie urteilen. Sie müssen sich einzig und allein nach den Gesetzen richten.

Regierung / Bundesregierung

Die Regierung leitet den Staat. Zur Regierung gehören die Ministerinnen und Minister und der Regierungschef. Das ist der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Die Regierung entscheidet, welche Politik in Deutschland gemacht werden soll. Sie schlägt dem Bundestag vor, welche Gesetze gelten sollen. Der Bundestag stimmt darüber ab. Nur wenn eine Mehrheit des Bundestages zustimmt, kann das Gesetz gültig werden.