Bei einem Wahlsystem handelt es sich um die Regeln, nach denen eine Wahl durchgeführt wird. Bei der Bundestagswahl legt das Wahlsystem fest, wie die Abgeordneten des Bundestages gewählt werden. Diese Regeln bilden das Wahlsystem. Die Wähler/-innen erhalten einen Wahlschein. Dort tragen sie ihre Wahl ein. Jeder hat zwei Stimmen, kann also auf dem Wahlschein zwei Kreuze machen. Mit der Erststimme entscheidet die Wählerin, welche Person aus ihrem Wahlgebiet in den Bundestag als Abgeordnete kommen soll. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Wieviele Abgeordnete eine Partei später im Bundestag hat, hängt von den Zweitstimmen ab.