Was sind eigentlich Bundestagswahlen?
Bei den Bundestagswahlen werden die Menschen gewählt, die in den nächsten vier Jahren im Bundestag wichtige Dinge für Deutschland entscheiden. Sie tun das stellvertretend für alle 83 Millionen Menschen, die hier in Deutschland leben. Man nennt sie Abgeordnete.
Zur Wahl wird das Land in Wahlkreise eingeteilt. In jedem Wahlkreis leben ungefähr gleich viele Einwohnerinnen und Einwohner. Das ist wichtig, damit es gerecht zugeht bei der Wahl. In den Wahlkreisen gibt es viele Wahllokale. Dort können alle Wahlberechtigten, die mindestens 18 Jahre alt sind, zwei Stimmen abgeben.
Ja richtig, auf dem Wahlzettel müssen zwei Kreuzchen gemacht werden. Mit der ersten Stimme wählt man eine bestimmte Person. Sie soll im Bundestag die Interessen des Wahlkreises vertreten. Oft gehört die Person einer Partei an, sie muss es aber nicht. Mit der zweiten Stimme wählt man die Partei, deren Parteiprogramm man am besten findet.
Nach dem Schließen der Wahllokale werden die Stimmen ausgezählt. Das Ergebnis bei den Zweitstimmen bestimmt, wie viele Abgeordnete einer Partei im Bundestag landen. Aber Achtung: Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen bekommen haben, dürfen Abgeordnete in den Bundestag schicken. Diese Regel nennt man Fünfprozentklausel.
Insgesamt gibt es 630 Abgeordnete. Etwas weniger als die Hälfte davon sind direkt gewählte Abgeordnete. Sie haben die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise bekommen.
Einige Wochen nach der Wahl wählen die Abgeordneten den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Er oder sie schlägt die Ministerinnen und Minister vor. Gemeinsam bilden sie die Regierung.
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Text: Christiane Toyka-Seid