Wahlzettel mit Erststimme und Zweitstimme
Bei Bundestagswahlen haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme. Dafür gibt es zwei unterschiedliche Spalten auf dem Stimmzettel. Die Erststimme für den Direktkandidaten oder die Direktkandidatin gibt man ab, wenn man sein Kreuz in der linken Spalte des Wahlzettels macht. Die Zweitstimme, mit der man eine Partei wählt, gibt man ab, wenn man rechts ein Kreuzchen macht.
Erststimme für Direktkandidaten und Direktkandidatinnen
Mit seiner Erststimme wählt man eine der Personen , deren Namen auf der linken Spalte des Wahlzettels aufgeführt sind. Das sind die sogenannten Direktkandidat/-innen. Sie bewerben sich im Wahlkreis direkt um einen Sitz im Bundestag. Wer von den Direktkandidat/innen die Mehrzahl der gültigen Stimmen im Wahlkreis erhält, bekommt in den meisten Fällen einen Sitz im Deutschen Bundestag. Ob jemand, der oder die mit Mehrheit als Direktkandidat/in in den Bundestag einziehen kann, hängt aber davon ab, wie das Ergebnis bei den Zweitstimmen für die Parteien aussieht.