Ungerechtfertigte Benachteiligung
Wenn einzelne Menschen oder Gruppen benachteiligt und unfair behandelt werden wegen ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung oder aus einem anderen Grund, der mit ihrer Persönlichkeit verbunden ist, dann spricht man von Diskriminierung.
Diskriminierungen erfolgen aus unterschiedlichen Gründen. Meistens spielen Vorurteile eine Rolle. Oft finden Menschen zum Beispiel deshalb keine Wohnung oder erhalten kein Jobangebot, weil sie aus einem anderen Land stammen oder einen fremd klingenden Namen haben.
Diskriminiert werden Menschen auch wegen ihres Geschlechts. So erhalten Frauen im Berufsleben manchmal weniger Gehalt oder Lohn als ihre männlichen Kollegen, obwohl sie die gleiche Arbeit tun. Oft werden auch Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Das Wort "schwul" wird manchmal sogar als Schimpfwort benutzt, um andere Menschen herabzusetzen.
Demokratie duldet keine Diskriminierung
Gegen Diskriminierungen muss sich eine demokratische Gesellschaft entschieden zur Wehr setzen. In Artikel 3 unseres Grundgesetzes steht ausdrücklich, dass Diskriminierung verboten ist: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Der Staat muss dafür sorgen, dass Menschen nicht diskriminiert werden. Aber auch wir alle sind aufgefordert dafür zu sorgen, dass Menschen keine Diskriminierung, Ausgrenzung und Ungleichbehandlung erleiden.
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