Hallo Michi, das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit an Arbeiternehmer/innen, die vorübergehend in Kurzarbeit tätig sind. Das Kurzarbeitergeld wird von den Betrieben beantragt. Es handelt ich bei den Zahlungen aber nicht um einen Kredit oder eine andere Form der Vorleistung der Bundesagentur, die später von den Betrieben zurückgezahlt werden muss. Nur wenn die Voraussetzungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld nicht erfüllt waren, die Leistungen aber trotzdem vorläufig bewilligt worden sind, können Betriebe zur Zurückzahlung des Kurzarbeitergeldes veranlasst werden.
Hallo Didi, Kurzarbeitergeld ist ein Zuschuss zum Arbeitslohn, den der Staat bezahlt. Wenn eine Firma nicht mehr genug Arbeit für ihre Mitarbeiter/innen hat, diese aber nicht entlassen möchte, kann sie Kurzarbeit beantragen. Dann arbeiten die Mitarbeiter/innen weniger Stunden und erhalten entsprechend weniger Lohn. Weil das häufig nicht zum Leben reicht, zahlt der Staat den Arbeiter/innen zusätzliches Geld und übernimmt die Kosten für die Sozialversicherung. Kurzarbeit hat in der aktuellen Corona-Krise eine große Rolle gespielt, um Arbeitsplätze zu sichern.
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