Beamte dienen dem Staat
Besondere Pflichten
Beamte haben besondere „Dienst- und Treuepflichten“. Sie müssen der Verfassung dienen und unparteiisch sein. Sie dürfen auch nicht, wie andere Arbeitnehmer, für mehr Lohn oder bessere Arbeitsbedingungen streiken. Sie haben, wie es heißt, dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen, also für uns alle da zu sein.