Recht des Parlaments
Das Geld, das dem Staat zur Verfügung steht, bezeichnet man als Budget. Der Ausdruck stammt aus der englischen und französischen Sprache und bedeutete ursprünglich „Tasche“ oder auch „Geldsack“. Wer entscheidet aber darüber, wofür das Geld des Staates ausgegeben wird? In Deutschland haben nur die Parlamente dieses Recht. Das ist das sogenannte Budgetrecht. Nur der Bundestag oder die Landesparlamente dürfen darüber entscheiden, wie die Steuergelder und sonstige Einnahmen verwendet werden.
Haushaltsplan
Die Bundesregierung ebenso wie die Landesregierungen stellen jedes Jahr einen Haushaltsplan auf. Der Haushaltsplan listet auf, welche Einnahmen der Staat erwartet und welche Ausgaben er plant. Das Parlament muss diesem Haushaltsplan zustimmen, damit er gültig werden kann. Bevor das Parlament einem Haushaltsplan zustimmt, gibt es eine ausgiebige Haushaltsdebatte.