Etwas dazuverdienen
Manche von euch werden sicher schon kleine Jobs in den Ferien gehabt haben, um das Taschengeld aufzubessern oder sich einen speziellen Wunsch zu erfüllen.
Ausnahmen von den Regeln
Für zeitlich begrenzte Ferienjobs zum Beispiel als Zeitungsausträgerin oder Aushilfe in Gaststätten, Bäckereien oder bei Konzerten oder Open-Air-Festivals gelten für Schülerinnen und Schüler einige Ausnahmen von den Regeln des Arbeitsschutzrechts, denn diese Jobs lassen sich nicht immer innerhalb der genannten Zeiten erledigen. Die Regeln des allgemeinen Jugendschutzes müssen aber trotzdem beachtet werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass Jugendliche keine Tätigkeiten ausüben dürfen, welche ihre Gesundheit gefährden könnten. Wenn der zeitweilige Job für die Jugendlichen nicht länger als 50 Tage in einem Jahr dauert, müssen keine Versicherungsbeiträge gezahlt werden.