Fingerabdrücke sind einzigartig
Reisepass und Personalausweis
Fingerabdrücke von Kindern und Jugendlichen
Bei Kindern unter sechs Jahren werden grundsätzlich keine Fingerabdrücke aufgenommen. Bei älteren Kindern und Jugendlichen können zur Aufklärung von Straftaten unter bestimmten Voraussetzungen Fingerabdrücke genommen werden. Für Reisepässe werden von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr keine Fingerabdrücke erfasst.
Fingerabdrücke als "Türöffner"
Fingerabdrücke werden auch als Zugangsöffner zu Internetaccounts, zu besonders geschützten Häusern, Räumen, Tresoren oder Archiven genutzt.