Vier nationale Minderheiten in Deutschland
Eine nationale Minderheit in einem Land unterscheidet sich von der Mehrheitsbevölkerung dadurch, dass sie eine eigene Sprache, Kultur und Geschichte hat. Diese Eigenheiten wollen die Menschen, die zu der nationalen Minderheit gehören, auch weiterhin pflegen und bewahren. In Deutschland leben vier anerkannte nationale Minderheiten: die Dänen, die friesische Volksgruppe, die Sinti und Roma sowie das sorbische Volk. Die Menschen, die zu den nationalen Minderheiten gehören, leben in Deutschland und haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
Besondere Rechte
Insgesamt gehören ungefähr 190.000 Menschen diesen nationalen Minderheiten an. Für sie gilt wie für alle deutschen Staatsbürger das Grundgesetz. Zusätzlich haben die Minderheiten aber auch noch besondere eigene Rechte. So sind ihnen zum Beispiel Schutz und Förderung der eigenen Sprache zugesichert. Diese Sprachen sind Dänisch, Nord- und Saterfriesisch, Niederdeutsch, Ober- und Niedersorbisch sowie das Romanes der Sinti und Roma. Die Bundesregierung hat einen Beauftragten für die nationalen Minderheiten. Er oder sie ist Ansprechpartner für diese Gruppen.