Anerkannte Minderheit in Deutschland
Die Sorben sind eine der vier anerkannten Minderheiten in Deutschland. Die Rechte der Sorben werden in den Verfassungen der Bundesländer Brandenburg und Sachsen besonders geschützt. In einem Vertrag haben die Bundesländer festgelegt, dass die Sprache und Kultur der Sorben durch eine spezielle Stiftung für das sorbische Volk gefördert werden soll. Sonst haben die Sorben keine besonderen Rechte. Zu den nationalen Minderheiten gehören neben den Sorben auch die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe und die Sinti und Roma. Sie alle leben in Deutschland und haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
In der Lausitz in Brandenburg und im benachbarten Freistaat Sachsen leben etwa 60.000 Sorbinnen und Sorben. Im Bundesland Brandenburg hängen in vielen Orten Straßenschilder, die nicht nur in Deutsch, sondern auch auf Sorbisch verfasst sind. In Brandenburg werden die Sorben auch als „Wenden“ bezeichnet. Da sie in der Lausitz leben, spricht man oft auch von „Lausitzer Sorben“.
Lange Geschichte und viele Traditionen
Die Vorfahren der heutigen Sorben kamen vor mehr als 1000 Jahren in diese Region. Sie hatten nie einen eigenen Staat. Aber sie hatten immer eine eigene Sprache, eigene Feste und Gebräuche wie das Osterreiten oder das Maibaumwerfen. Diese Traditionen – wie auch das Tragen aufwendiger Trachten – pflegen die Sorben bis heute.