Früher: Ständegesellschaft
Das Wort „Stand“ bezog sich in früheren Jahrhunderten darauf, welchen Wert eine Person oder eine Personengruppe in der Gesellschaft hatte. Man sprach von einer Ständegesellschaft: Die Gesellschaft oder das Staatswesen waren ständisch organisiert. Jeder Stand hatte bestimmte Aufgaben, die mit Rechten, aber auch mit Pflichten verbunden waren.
Eine Ordnung der Gesellschaft aus dem Mittelalter
Das Ende der Ständegesellschaft
Mit der Industrialisierung entstand eine neue wichtige Gruppe in der Gesellschaft: die Industriearbeiterschaft. Für sie kam die Bezeichnung „vierter Stand“ auf. Zugleich verloren aber in der Industriegesellschaft die Stände immer mehr an Bedeutung. Die letzten Vorrechte der oberen Stände wurden in Deutschland 1918 nach dem Ende des Ersten Weltkrieges abgeschafft.
Übrigens: Im "Standesamt" lebt die alte Vorstellung vom Stand heute noch weiter. Wer auf dem Standesamt heiratet, verändert seinen Familienstand - aus dem oder der Ledigen werden Verheiratete.