Notstand
Eine schwere Überschwemmung oder ein Erdbeben haben Teile des Landes verwüstet. Ein feindlicher Staat droht mit einem Angriff. Unruhen im Inneren eines Landes sind ausgebrochen, die innere Sicherheit ist in Gefahr. Eine solche Situation nnnt man Notstand.
Einschränkung der Grundrechte
In unserer Verfassung gibt es Regeln dafür, wie die Staatsorgane (zum Beispiel die Regierung, die Polizei oder die Bundeswehr) in einer Notlage handeln können, um die Situation zu meistern. In dieser so genannten Notstandsverfassung steht, dass in einem solchen Fall die Grundrechte der Bürger zeitweilig eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt werden können.