Begriffserklärung
Allmende ist ein sehr alter Begriff aus dem Recht. Unter "Allmende" versteht man seit dem Mittelalter nutzbares Land, das zu einem Dorf gehört. Es darf von den Bauern des Dorfes als Gemeinschaftseigentum genutzt werden. Jeder darf dort also beispielsweise seine Kühe grasen lassen. Im Mittelalter gab es in vielen Gegenden dörfliche Allmenden. Heute gibt es sie nur noch in den Alpengebieten und in Teilen Bayerns.
Wissensallmende
Schreibweise
Übrigens gibt es für den Begriff "Allmende" auch die Schreibweise mit einem "l", also "Almende".