Ausländer/innen in Deutschland
Ausländerinnen und Ausländer, die keine Bürger eines EU-Staates sind und für eine bestimmte Zeit in Deutschland studieren oder arbeiten wollen, brauchen dafür eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese Erlaubnis muss vor der Einreise nach Deutschland bei einer Deutschen Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden. Mit dem Visum wird die Genehmigung für eine bestimmte Dauer erteilt.
Gründe für den Aufenthalt
Aufenthaltserlaubnis
Es gibt auch die Aufenthaltserlaubnis. Dafür muss man kein Studium oder eine Arbeitsstelle nachweisen. Sie wird vor allem an Familienangehörige von Ausländern erteilt, die in Deutschland mit einer Aufenthaltsgenehmigung leben.