Mehrheit aller Abgeordneten des Bundestages
Dieser Begriff, der aus der Umgangssprache kommt, wird insbesondere von den Medien verwendet. Darunter versteht man die Mehrheit aller Abgeordneten des Bundestages. Sie wird oft benötigt, um bestimmte Vorhaben im Parlament durchzusetzen. Und wenn sich der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin für diese Vorhaben besonders einsetzt, spricht man statt von "Mehrheit" immer wieder von "Kanzlermehrheit".
Andere Mehrheiten
Davon unterscheidet sich die einfache Mehrheit, das ist die Mehrheit aller Abstimmenden, oder auch die Zwei-Drittel-Mehrheit. Im Grundgesetz ist genau festgelegt, welche Mehrheiten im Bundestag für welche Maßnahmen erforderlich sind. Die Mehrheit aller Mitglieder des Bundestages ist laut Grundgesetz Art. 121 zum Beispiel für die Wahl oder Abwahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin notwendig.